Kosten

Im Rahmen der normalen kassenärztlichen Gebührenordnung (EBM) werden für Kassenpatienten keine seriös ausgeführten Leistungen der klassischen Einzelmittelhomöopathie bezahlt. Für einfache Akutbehandlungen, die in der normalen Sprechstunde zu bewältigen sind, entstehen Ihnen in unserer Praxis allerdings trotzdem keine Kosten. Eine darüber hinausgehende homöopathische Behandlung muss privat gezahlt werden, sofern Ihre Kasse nicht am „IV-Vertrag Homöopathie“ teilnimmt (s. unten).

Gesetzliche Krankenkassen

Mehr als zwei Drittel aller gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Arztkosten für die homöopathische Behandlung komplett im Rahmen der so genannten Integrierten Versorgung (IV-Verträge). Die homöopatischen Medikamente müssen allerdings selbst bezahlt werden. Hier können Kosten um 15,-€/Monat anfallen. Einige Kassen erstatten auch diese Kosten.
Hat Ihre Kasse einen solchen Homöopathie-Vertrag abgeschlossen? Sprechen Sie uns an oder schauen Sie auf die Seite „Kosten/Erstattung“ des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Damit Ihre Kasse dann die Kosten auch wirklich übernimmt, müssen sie sich mindestens 2 Wochen vor Ihrem Termin zum homöopathischen Erstgespräch in unserer Praxis per Unterschrift in das Programm ihrer Kasse einschreiben!

Beihilfe

Wenn Ihre Beihilfestelle nach GOÄ abrechnet und Ihnen freie Arztwahl gewährt, werden die Kosten normalerweise übernommen.

Privatversicherungen

Privatpatienten haben freie Arztwahl, die Kosten für eine homöopathische Behandlung werden übernommen.

Sollten Ihre Kasse oder Zusatzversicherung die anfallenden Gebühren gar nicht oder nur teilweise übernehmen, erhalten Sie nachfolgend einen Überblick über mögliche Kosten einer umfassenden homöopathischen Behandlung in unserer Praxis nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Welche genaue Höhe der angegebenen Gebühren berechnet wird, richtet sich danach wie kompliziert Ihre Erkrankung ist und nach dem zeitlichen Aufwand des homöopathischen Gesprächs bzw. der anschließenden Auswertung:

Homöopathische Erstanamnese, mindestens eine Stunde, inklusive ausführlicher Auswertung und Auswahl des richtigen homöopathischen Medikamentes mittels Nachschlagewerken (Repertorien) und Arzneimittellehren, 1 x im Behandlungsfall, maximal 1 x/Jahr

 

 

GOÄ Ziffer 30

 120,65 € – 183,61 €

Homöopathische Folgeanamnese, mind. 30 min., inklusive ausführlicher Bewertung des Verlaufs und Entscheidung des weiteren Vorgehens, Häufigkeit nach Bedarf, maximal 3 x im Kalenderhalbjahr

GOÄ Ziffer 31

60,32 € – 91,80 €

Homöopathische Beratung, mindestens 10 Minuten, Häufigkeit nach Bedarf

GOÄ Ziffer 3 

20,10 € – 30,59 €

Unser Team steht Ihnen gerne zur Seite

Buchen Sie einen Termin gerne online oder rufen Sie uns an.

Kontakt

Telefon

04222 / 3760

Adresse

Grüppenbührener Strasse 7, 27777 Ganderkesee

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