Fragen/Antworten zu den Coronaimpfungen in der Praxis

Wer kann Impftermine bei uns erhalten?
Eine Erst-, Zweit- oder Auffrischimpfung ist ab 12 Jahren möglich.

Wie ist der organisatorische Ablauf?
Bitte lesen Sie unbedingt hier den Ablauf der Impfung in der Praxis. Auf der Seite Impfung gegen SARS-CoV-2 in der Praxis-organisatorischer Ablauf steht auch, was Sie vorbereiten und mitbringen müssen. Werden z.B. Unterlagen nicht ausgefüllt mitgebracht, kann es sein, dass wir die Impfung an diesem Tag bei Ihnen nicht durchführen und Sie sich dann erneut um einen Termin bemühen müssen.

Welcher Impfstoff wird in der Praxis verwendet?
Die Impfungen werden Stand August 2022 ausschließlich mit BioNTech durchgeführt.

Woraus besteht die Grundimmunisierung und wer soll sie erhalten?
Eine Grundimmunisierung besteht aus 3 Kontakten zum Coronavirus (durchgemachte Erkrankung oder Impfung).
Mindestens 2 dieser Kontakte sollen Impfungen sein.

Erhalten sollen eine Grundimmunisierung alle Personen ab 18 Jahren.

Säuglingen, (Klein-)Kindern und Jugendlichen ohne Grundkrankheiten werden aufgrund der inzwischen überwiegend milden Verläufe derzeit keine COVID-19-Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung empfohlen.

Jährliche Auffrischimpfungen für wen?
– Personen ab 60 Jahren
– BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege
Medizinisches und pflegendes Personal mit direktem PatientInnen- oder BewohnerInnenkontakt sowie Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Immunsupprimierten
– Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit ernsthaften Grundkrankheiten, die mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe einhergehen.  Ein gutes Kennzeichen für die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe ist die Notwendigkeit der regelmäßigen Medikamenteneinnahme.

Dieser Personenkreis soll in einem Mindestabstand von 12 Monaten nach letzter Coviderkrankung oder letzter Covidimpfung eine Auffrischimpfung erhalten, vorzugsweise im Herbst.

Wie erhalte ich einen Impftermin?
 Online, per Telefon oder persönlich

Sofern Coranaimpfungen noch nicht bei uns dokumentiert sind (eine oder mehrere Impfungen sind z.B. im Impfzentrum erfolgt), muss zum Impftermin zwingend ein schriftlicher Impfnachweis mitgebracht werden, aus dem alle Daten der Coronaimpfungen hervorgehen (Impfdatum zusammen mit dem Namen des Geimpften!). Ohne diesen Nachweis wird die Impfung nicht durchgeführt werden.

Unser Team steht Ihnen gerne zur Seite

Buchen Sie einen Termin gerne online oder rufen Sie uns an.

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