Patientenverfügung, Betreuungs- und Vorsorgevollmacht

„Machen Sie sich Gedanken darüber, welche Behandlungen Sie haben möchten und welche nicht, falls Sie in eine gesundheitliche Notsituation kommen und Ihren Willen nicht mehr äußern können. Sprechen Sie mit Angehörigen darüber. Verfassen Sie eine Patientenverfügung und benennen Sie einen Vorsorgebevollmächtigten, der Ihre Wünsche kennt.“, sagt Dr. med. Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen auf einer Beratungsveranstaltung in Oldenburg.

Wir, Ihre Hausärztinnen und Hausärzte, stimmen dieser Aussage zu und möchten Sie dringend dazu ermutigen, sich um dieses Thema zu kümmern. Dabei spielt Ihr Alter keine Rolle. Auch junge Leute können z.B. durch einen Unfall sehr plötzlich in eine Situation kommen, in der sie ihren Willen nicht mehr äußern können.

Sowohl im Notarztdienst, als auch bei der palliativmedizinischen Versorung und ebenso in der „normalen“ hausärztlichen Arbeit haben wir häufig mit Patientenverfügungen zu tun. Sie bewirken ganz konkret, dass wir unsere Patienten so versorgen können wie sie es sich vorstellen. Das ist ein Segen für alle Beteiligten. Nutzen Sie dieses gute Instrument!

Wenn Sie schon eine Patientenverfügung gemacht haben, sollten Sie sie noch einmal anschauen. Der Bundesgerichtshof hat 2016 die Anforderungen an eine Patientenverfügung konkretisiert: „Wichtig ist, dass Sie in Ihrer Patientenverfügung möglichst konkret sagen, welche Behandlung sie in welcher Situation haben möchten und welche nicht.“, rät Dr. jur. Karsten Scholz, Justitiar der Ärztekammer Niedersachsen. Ältere Muster-Patientenverfügungen sind oft sehr allgemein gehalten und genügen diesen Anforderungen nicht.

Es gibt keine vorgeschriebenen Texte oder Inhalte einer Patientenverfügung, so dass jeder schauen muß, welcher Vorschlag seinen Vorstellungen am Besten entspricht. Alle Vorschläge können individualisiert werden, Änderungen, Hinzufügungen und Streichungen sind zulässig.

Mustervorschläge bieten auf Ihren Internetseiten unter anderem die Ärztekammer Niedersachsen, der humanistische Verband Deutschland, die Kirchen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Das Patientenverfügungsmuster des BMJV halten wir persönlich für besonders empfehlenswert. Auf deren Internetseite finden Sie auch viele weitere hilfreiche Informationen zu dem Thema.

Bitte denken Sie daran, Ihre unterschriebene Patientenverfügung, Betreuungs- und Vorsorgevollmacht als Kopie in der Praxis zu hinterlegen, ebenso deren eventuelle Änderungen.
Krankenhäuser oder andere Institutionen werden uns als ihre Hausarztpraxis befragen, wenn eine Patientenverfügung nicht von ihren Angehörigen – aus welchen Gründen auch immer – vorgelegt werden kann.

Medizinische Fragen rund um dieses Thema beantworten wir Ihnen gerne in der Sprechstunde. Wir können Sie allerdings nicht rechtlich beraten.

Auch die Informationen auf dieser Seite sind zwar sorgfältig zusammengetragen, ersetzen aber keine juristische Beratung. Wir bemühen uns immer um Aktualität. Trotzdem ist es prinzipiell möglich, dass sich Regelungen zukünftig ändern und diese Seite ggf. nicht rechtzeitig aktualisiert wird.

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