Kosten

Seit 01.01.2027 hat der Gesetzgeber den gesetzlichen Krankenkassen untersagt, homöopathische Leistungen zu erstatten. Eine Fortführung oder ein Neubeginn Ihrer homöopathischen Behandlung durch uns kann weiterhin erfolgen, muss allerdings in Zukunft selbst bezahlt werden.

Private Zusatzversicherung

Eine Möglichkeit, die Kosten abzufedern, ist eine ambulante private Zusatzversicherung.

Sehr hilfreiche Hinweise zu solchen Zusatzversicherungen finden Sie auf der Internetseite      Bundesverband Patienten für Homöopathie e.V. 

https://www.homoeopathie-online.info/homoeopathie-beim-kassenarzt-zusatzversicherungen-helfen-ab-2027/                  und

https://www.homoeopathie-online.info/private-zusatzversicherungen-2/

Beihilfe

Wenn Ihre Beihilfestelle nach GOÄ abrechnet und Ihnen freie Arztwahl gewährt, wurden die Kosten bisher in aller Regel übernommen.

Ob sich ab 2027 diese Praxis ändert, ist uns nicht bekannt und von uns auch nicht beeinflussbar.

Private Krankenversicherung

Privatpatienten haben freie Arztwahl, die Kosten für eine homöopathische Behandlung werden übernommen.

 

Selbstzahlerleistung

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über mögliche Kosten einer umfassenden homöopathischen Behandlung in unserer Praxis nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ):

 

Homöopathische Erstanamnese, mindestens eine Stunde, inklusive ausführlicher Auswertung und Auswahl des richtigen homöopathischen Medikamentes mittels Nachschlagewerken (Repertorien) und Arzneimittellehren, 1 x im Behandlungsfall, maximal 1 x/Jahr

GOÄ Ziffer 30

 183,61 €

Homöopathische Folgeanamnese, 30 min., inklusive ausführlicher Bewertung des Verlaufs und Entscheidung des weiteren Vorgehens, Häufigkeit nach Bedarf, maximal 3 x in 6 Monaten

GOÄ Ziffer 31

60,32 €

Homöopathische Beratung, mindestens 10 Minuten, Häufigkeit nach Bedarf

GOÄ Ziffer 3 

25,34 €

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