Impfzertifikat und Genesenenzertifikat - bei uns erhältlich
Für Patienten unserer Praxis und Patienten anderer Praxen, die uns nur zur Covidimpfung aufsuchen und bei uns geimpft werden, erstellen wir Zertifikate
– für Covid-Impfungen, die in unserer Praxis gemacht wurden und
– für Covid-Impfungen, die woanders (in der Regel im Impfzentrum) gemacht wurden
– für Covid-Genesene
Wir benötigen dazu für das Impfzertifikat
– Ihren Impfnachweis, also Impfpass oder vom Impfzentrum ausgestellter Nachweis auf Papier. Wurde(n) die Impfung in unserer Praxis durchgeführt, liegen uns diese Daten natürlich vor und brauchen nicht erneut nachgewiesen werden.
– eine von Ihnen unterschriebene Einwilligung. Laden Sie sich diese bitte hier herunter und bringen Sie sie ausgefüllt in die Praxis mit.
Für das Genesenenzertifikat benötigen wir
– einen positiven PCR-Abstrich (wenn bei uns erfolgt, liegt uns dieses Laborergebnis vor).
– eine von Ihnen unterschriebene Einwilligung. Laden Sie sich diese bitte hier herunter und bringen Sie sie ausgefüllt in die Praxis mit.
Ab sofort stellen wir Ihnen das Impfzertifikat auf Wunsch direkt nach der Impfung aus. Bitte denken Sie an die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligung.
Wenn Sie die Ausstellung von Impfzertifikaten für Impfungen wünschen, die in der Vergangenheit gemacht wurden, egal ob auswärts oder in der Praxis, bringen Sie uns die erforderlichen Unterlagen (s. oben) bitte in die Praxis. Je nach dann aktuellem Arbeitsaufkommen können Sie die Zertifikate gleich mitnehmen oder auch erst nach einigen Tagen wieder abholen. Die Erstellung der Zertifikate ist ein zusätzlicher Aufwand für unser Team, den wir gerne für Sie tun – die „normale“ Patientenversorgung hat aber Vorrang.
Erhalte ich ein Genesenenzertifikat, wenn ich einen positiven Antikörpertest, aber keinen positiven PCR-Test habe?
Positive Coronaantikörper (validierte SARS-CoV-2-Antikörper-keine Kassenleistung) reichen als Nachweis für eine durchgemachte Covid19 Erkrankung nicht aus, ein Genesenenzertifikat darf also nicht erstellt werden. Ein positiver Antikörpernachweis vor einer Impfung bedeutet aber, dass man nur noch eine statt der üblichen zwei Coronaimpfungen erhalten muss, um rechtlich als „vollständig geimpft“ zu gelten. Also: positiver Coronaantikörpertest – kein Genesenenzertifikat, aber nur 1 statt 2 Impfungen, um ein Impfzertifikat zu erhalten.