RSV-Impfung jetzt Kassenleistung - für wen empfohlen?
Das Respiratorische Synzytial-Virus – kurz RSV – ist lange bekannt. Jetzt gibt es eine Impfung.
Eine Genehmigung der Kassen liegt jetzt vor und Sie können die RSV-Impfung bei uns erhalten.
Allerdings sehen die Regelungen aktuell noch keine direkte Abrechnung mit der Kasse vor. Vor einer Impfung erhalten Sie daher bis auf Weiteres ein Privatrezept über den Impfstoff. Diesen müssen Sie dann zur Impfung mit in die Praxis bringen. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf ca. 240 €, die von Ihnen erstmal selbst erbracht werden müssen. Die Rechnungen (für Impfstoff + Impfkosten Praxis) können Sie im Anschluß bei Ihrer Kasse zur Erstattung einreichen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt sie für folgende Personen:
- für alle Personen ab 75 Jahren
- für Personen ab dem Alter von 60 Jahren mit schweren Ausprägungen von Grunderkrankungen, z.B.
- chronische Erkrankungen der Atmungsorgane
- chronische Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen
- Krebs-Erkrankungen
- Diabetes mellitus (mit Komplikationen)
- chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen
- angeborene oder erworbene Immunstörung
- für alle Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen ab dem Alter von 60 Jahren
Leichte oder unkomplizierte beziehungsweise medikamentös gut kontrollierte Formen der oben genannten chronischen Erkrankungen gehen nach jetzigem Wissensstand NICHT mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf einher. Dieser Personenkreis benötigt daher KEINE RSV-Impfung.
Die Impfung kann gleichzeitig mit der Grippe-Impfung erfolgen.Wenn Sie 75 Jahre oder älter sind können Sie direkt einen Online-Termin buchen.
Alle im Alter von 60-74 Jahren müssen mit der Praxis Rücksprache halten, ob sie die Kriterien für eine Impfung erfüllen und ob sie einen Nutzen davon haben.