Homöopathie bleibt Kassenleistung!

Homöopathie ist weiterhin als Kassenleistung verfügbar!
Bei einer Streichung würden Kostenensparungen einen Bruchteil von einem Promille betragen und für die Kassen keine wirkliche Relevanz haben. Die Kosten für die Kassen würden im Gegenteil eher steigen, weil sich die bisher homöopathisch erfolgreich behandelten Patienten anderen, in aller Regel viel teureren Therapien zuwenden müssten.

Viele unserer Patienten schätzen es sehr, dass wir gemeinsam ganz individuell entscheiden können, welche Therapie im jeweiligen Fall angewendet werden soll: Homöopathie, konventionelle Medizin oder beides. Möglich ist dies durch seit vielen Jahren bestehende Integrierte Versorgungsverträge Homöopathie bei ca. 2/3 der gesetzlichen Krankenkassen, die die ärztlichen Homöopathie-Leistungen bezahlen. Als Patient kann man wählen, ob man in einer gesetzlichen Kasse Mitglied sein möchte, die einen solchen Vertrag anbietet oder in einer, die es nicht tut. Dies gewährleistet eine hohe Selbstbestimmung. 

Faktenwissen Ärztliche Homöopathie

Wenn Sie Interesse an einer homöopathischen Behandung Ihrer chronischen Erkrankung haben, sprechen Sie uns an.
Wir klären dann, ob Ihre Kasse einen Homöopathievertrag hat und ob die Behandlung medizinisch sinnvoll ist.

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