elektronisches Rezept (eRezept) - Ablauf

So klappt der Ablauf  des eRezeptes:

Erst Versichertenkarte einlesen lassen -> danach Rezeptbestellung (möglichst online) -> am nächsten Kalendertag Medikamente in Apotheke abholen

  1. Versichertenkarte  für das aktuelle Quartal einlesen lassen, falls nicht bereits geschehen – vorher können wir keine Rezeptwünsche entgegen nehmen.
  2. Danach am liebsten online ihre Dauerrezepte bestellen.
    Sollte bei Ihnen der seltene Fall bestehen, dass vor Ihr Medikament ein „aut idem“ Kreuz gesetzt wird, müsssen Sie schriftlich oder mündlich bei Bestellung unbedingt darauf hinweisen. Anders als bei den Papierrezepten ist bei den eRezepten keine Änderung mehr möglich, sobald der Apotheker das Medikament an Sie herausgegeben hat. Wenn Sie einen Fehler bemerken, dürfen Sie das Medikament gar nicht erst annehmen in der Apotheke.
    Wir sind verpflichtet, danach zu sehen wie lange ihre Medikamente laut der im Verordnungsplan dokumentierten Dosis reichen. Müssten danach noch Medikamente für über 2 Wochen vorhanden sein, sind wir gezwungen, ihren Rezeptwunsch zum aktuellen Zeitpunkt abzulehnen.
  3. Wir erstellen das eRezept bis zum nächsten Werktag.
    Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bestellten Rezepte von den Medizinischen Fachangestellten vorbereitet und jedes einzelne mittags oder abends außerhalb der Sprechstunden von den ÄrztINNen kontrolliert und signiert werden muss. Dies nimmt Zeit in Anspruch. Unser bisheriges Konzept, dass der „nächste freie Arzt“ alle Dauerrezepte „zwischendurch“ unterschreibt, ist rechtlich und technisch nicht mehr möglich.
  4. Sie können ohne ein Dokument in die Apotheke gehen und das von uns verordnete Medikament abholen. Dazu müssen Sie nur ihre Versichertenkarte in der Apotheke vorlegen. Das Rezept ist NICHT auf Ihrer Versichertenkarte gespeichert, sondern diese dient der Apotheke dazu, die auf Ihren Namen  erstellte Verordnung vom Server abzurufen.
    Weitere mögliche Wege für Sie, Ihre Medikamente in der Apotheke zu erhalten, finden Sie hier.

Diese Neuerung hat für Sie als Patient Vorteile, bringt aber auch Umstellungen mit sich, da die neuen Regelungen leider nicht flankiert wurden durch Änderungen anderer Bestimmungen, die Ihnen Wege ersparen würden.
Bisher haben Sie am Anfang des Quartals oft ihre Dauermedikamente z.B. über die Homepage bestellt, wir haben diese vorbereitet und Sie sind in den nächsten Tagen in die Praxis gekommen, haben Ihre Versichertenkarte einlesen lassen und das vorbereitete Rezept mitgenommen.
Jetzt ist das Einlesen der Versichertenkarte VOR Bestellung ihrer Rezepte zwingend notwendig.
Auch könnnen Sie ihr Rezept nicht mehr direkt nach dem Praxisbesuch in der Apotheke abholen, sondern erst am nächsten Werktag
(gilt nicht für Akutmedikamente, die Ihnen der Arzt/Ärztin direkt im Sprechzimmer verordnet hat. Diese erhalten Sie nach Verlassen der Praxis sofort in der Apotheke). Daher empfehlen wir nach Einlesen der Versichertenkarte, die benötigten Dauermedikamente online zu bestellen und nicht dafür persönlich in die Praxis zu kommen. Das spart Ihnen einen Weg.

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