Homöopathie bleibt Kassenleistung!

Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), das ursprünglich die Streichung der Homöopathie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgesehen hatte, ist nach dem Ende der Ampel-Koalition endgültig vom Tisch. Das bedeutet, dass Homöopathie weiterhin als Kassenleistung verfügbar ist – ein bedeutender Erfolg für die Integrative Medizin in Deutschland!

Viele von Ihnen haben mitgeholfen… Die Petition zum Erhalt der Homöopathie war eine der erfolgreichtsten der letzten Jahre. Hier können Sie sehen, welche Argumente vor dem Petitionsausschuss vorgetragen wurden: Video

Hintergrund
Viele unserer Patienten schätzen es sehr, dass wir gemeinsam ganz individuell entscheiden können, welche Therapie im jeweiligen Fall angewendet werden soll: Homöopathie, konventionelle Medizin oder beides. Möglich ist dies durch seit vielen Jahren bestehende Integrierte Versorgungsverträge Homöopathie bei ca. 2/3 der gesetzlichen Krankenkassen, die die ärztlichen Homöopathie-Leistungen bezahlen. Als Patient kann man wählen, ob man in einer gesetzlichen Kasse Mitglied sein möchte, die einen solchen Vertrag anbietet oder in einer, die es nicht tut. Dies gewährleistet eine hohe Selbstbestimmung der Patienten. Obwohl Herr Gesundheitsminister Lauterbach wußte, dass die direkten Kostenensparungen einen Bruchteil von einem Promille betragen und für die Kassen keine wirkliche Relevanz haben, die Kosten im Gegenteil eher steigen würden, weil sich die bisher homöopathisch erfolgreich behandelten Patienten anderen, in aller Regel viel teureren, Therapien hätten zuwenden müssen.

Aus unserer Sicht waren viele seiner Argumente sachlich nicht haltbar und der Grund für die Abschaffung scheint vor allem ideologischer Natur:

Faktenwissen Ärztliche Homöopathie

Bezüglich Ihrer Homöopathie-Termine läuft also alles so weiter wie bisher.

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